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   BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01   

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BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01 (https://dejure.org/2001,3776)
BayObLG, Entscheidung vom 26.03.2001 - 3Z BR 65/01 (https://dejure.org/2001,3776)
BayObLG, Entscheidung vom 26. März 2001 - 3Z BR 65/01 (https://dejure.org/2001,3776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Vergütung eines Rechtsanwalts; Kanzleibetrieb; Wirtschaftlich überwiegend; Berufsbetreuer

  • Anwaltsblatt

    § 1836 BGB, § 1 BVormVG

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ende des Vertrauensschutzes hinsichtlich Beibehaltung eines über 60 DM liegenden Stundensatzes

Verfahrensgang

  • AG München - 715 XVII 585/93
  • LG München I - 13 T 1589/01
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01

Papierfundstellen

  • AnwBl 2001, 694
  • BtPrax 2001, 164
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
    Der Bundesgerichtshof hat am 31.8.2000 (BtPrax 2001, 30/32) entschieden, dass sich die Betreuervergütung für vermögende Betreute an § 1 Abs. 1 BVormVG zu orientieren habe, und dies, auch unter Würdigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, ausführlich begründet.

    Jedoch stellen die in § 1 BVormVG vorgesehenen Sätze eine Orientierungshilfe und Richtlinie für die Festsetzung der Vergütung auch bei bemittelten Betreuten dar (BGH BtPrax 2001, 30/32).

    Selbst wenn man die Ermessensbestimmung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin auslegt, dass zwar im Regelfall die wirtschaftliche Situation des Betreuers für die Ermessensausübung nicht mehr von Bedeutung sein kann (BGH BtPrax 2001, 30 ff.), diese aber für eine Übergangszeit aus Gründen des Vertrauensschutzes berücksichtigt werden darf, ist die Entscheidung des Landgerichts, jedenfalls für die Zeit ab dem 1.9.2000 einen höheren Stundensatz nicht zu bewilligen, nach den dargelegten Grundsätzen nicht zu beanstanden.

    Dafür gab es nach dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens keinen hinreichenden Grund (vgl. BGH BtPrax 2001, 30/31; Karmasin FamRZ 1999, 348/349).

  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
    Im Einzelfall hat der Tatrichter den Stundensatz unter Beachtung dieser Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (BayObLGZ 1999, 375/378).

    Es hat vielmehr die Rechtsfrage bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit mit Beschluss vom 15.12.1999 (BtPrax 2000, 85) dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16.3.2000 (BtPrax 2000, 120/123) die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in diesem Bereich ausdrücklich bejaht.
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
    Seine Entscheidung ist als Ermessensentscheidung im Verfahren der weiteren Beschwerde nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138).
  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
    Der Senat hat sich dem angeschlossen (BayObLGZ 2000, 316 und 331).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
    Jedenfalls nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 22.9.1999 (FamRZ 2000, 180) war offenkundig, dass die Rechtslage zumindest unklar war.
  • BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02

    Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens

    Ihnen folgt in ständiger Rechtsprechung auch der Senat (vgl. BayObLGZ 2000, 316, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446).

    Die Größe des Vermögens und der unbestreitbare Verwaltungserfolg, den der Betreuer erzielt hat, rechtfertigen als solche die Zubilligung des bisherigen Stundensatzes ebenso wenig wie der Umstand, dass eine weitere Vergütung auf der Basis eines Stundensatzes von 300 DM nach dem Vortrag des Betreuers dem Willen der Betroffenen und ihrer Angehörigen entsprechen würde (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 164/166; FamRZ 2002, 130/131).

  • LG München I, 15.07.2002 - 13 T 10204/02

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Vergütung allein der zur Erfüllung der Aufgaben

    Im Einzelfall hat der Tatrichter den Stundensatz unter Beachtung dieser Kriterien nach pflichtgemäßen Ermessen zu bestimmen (BayObLGZ 1999, 375, 378, BayObLG, Beschluß vom 26.03.01, 3 Z BR 65/01 ).

    Auf diese Weise soll dem Berufsbetreuer eine Anpassung an die geänderte Rechtslage ermöglicht werden (BayObLG, Beschluß vom 26.03.01, 3 Z BR 65/01 ).

  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BGHZ 145, 104; BVerfGE 101, 331, 357 ff.; dem folgend Senat, BtPrax 2001, 78; BayObLG aaO und BtPrax 2001, 164) entschieden, dass die in § 1 BVormVG festgelegten Sätze von 35, 45 und 60,-- DM (jetzt 18, 23 und 31 Euro) eine wesentliche Orientierungshilfe für die Höhe der Vergütung des Betreuers eines bemittelten Betroffenen sind.
  • OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02

    Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz

    Der Senat ist mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht der Auffassung, dass das Prinzip des Vertrauensschutzes es jedenfalls für die Zeit nach dem 30. Juni 2000 nicht gebietet, einen gegenüber § 1 Abs. 1 BVormVG a.F. erhöhten Stundensatz zu bewilligen (BayObLGZ 2001, 122, 125, 126; vgl. auch BayObLGR 2001, 52, 54, jew. für den Fall einer bemittelten Betreuten).
  • OLG Köln, 07.12.2001 - 16 Wx 242/01

    Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Diese Regelvergütungssätze gelten grundsätzlich auch für Rechtsanwälte, die berufsmäßig Betreuungen übernommen haben ( ausdrücklich: BVerfG v. 15.12.1999, FamRZ 00, 345, 348; OLG Schleswig, MDR 01, 994; BayObLG, FamRZ 01, 378; BayObLG v. 26.3.01, BayObLGR 2001, 52 ).
  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01

    Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen

    Dahingestellt bleiben kann insoweit, ob, wogegen einiges spricht (vgl. Senatsbeschluß vom 26.3.2001 - 3Z BR 65/01), auch verfassungsrechtliche Gründe Vertrauensschutz gebieten würden.
  • LG Saarbrücken, 11.06.2002 - 5 T 239/02
    Es kann auch dahinstehen, ob zu Gunsten der Betreuerin durch die bisherige Vergütungsfestsetzung des Amtsgerichts in dem Zeitraum vom 07.09.1998 bis zum 27.06.2001 - in diesen Beschlüssen hat dem Amtsgericht der Beruf der Betreuerin als Heilpraktikerin zur Festsetzung des Höchststundensatzes von 60,- DM ausgereicht - ein geschütztes Vertrauen in die Beibehaltung des Höchststundensatzes von 60,- DM erwachsen ist (vgl. zu der Vertrauensproblematik: BVerfG, FamRZ 2000, 1277; BayObLG, Rechtspfleger 2001, 179; BayObLG, Anwaltsblatt 2001, 694; LG Dresden, FamRZ 2000, 1249).
  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Dahingestellt bleiben kann insoweit, ob, wogegen einiges spricht (vgl. Senatsbeschluss vom 26.3.2001 - '3Z BR 65/01), auch verfassungsrechtliche Gründe Vertrauensschutz gebieten würden.
  • BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02

    Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. (BayObLGZ 2000, 316; 2000, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446).
  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 275/01

    Zulassung der sofortige Beschwerde in einer Vergütungssache für einen vermögenden

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 145, 104) wie auch der Senat (BayObLG Beschluss vom 26.3.2001; Aktenzeichen 3Z BR 65/01) haben die Verfassungsmäßigkeit der durch das Landgericht angewandten Vergütungsneuregelung auch für vermögende Betreute ausdrücklich bejaht.
  • BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 135/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines nicht mittellosen Betreuten

  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01

    Keine Anfechtung der Nichtzulassung einer weiterer Beschwerde

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